Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Fälschung von Überweisungen

Das Fälschungsrisiko bei Überweisungen trägt der Bankkunde insofern, als die Bank gegen ihn einen Schadensersatzanspruch hat, wenn ihn Verschulden trifft, etwa wegen nicht ausreichender Sorgfalt bei der Ausfüllung des Überweisungsauftrags, Verwendung nicht fälschungssicherer Schreibmittel, fehlender Füllstriche bei Leerbereichen usw. Liegt Verschulden des Kunden nicht vor, kann er Wiedergutschrift verlangen. Die Bundesbank auferlegt in ihren AGB das Fälschungsrisiko den Kunden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Fälschung
 
Fälschung von Bargeld
 
Weitere Begriffe : Sicherheitenbelegenheit bei Hypothekenpfandbriefen | Entwicklungsbank, supranationale | Beizulegender Wert
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.