Fälschung von Überweisungen
Das Fälschungsrisiko bei Überweisungen trägt der Bankkunde insofern, als die Bank gegen ihn einen Schadensersatzanspruch hat, wenn ihn Verschulden trifft, etwa wegen nicht ausreichender Sorgfalt bei der Ausfüllung des Überweisungsauftrags, Verwendung nicht fälschungssicherer Schreibmittel, fehlender Füllstriche bei Leerbereichen usw. Liegt Verschulden des Kunden nicht vor, kann er Wiedergutschrift verlangen. Die Bundesbank auferlegt in ihren AGB das Fälschungsrisiko den Kunden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|