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Netzentgelte

Die Gebühren, die Strom- und Gasversorger von konkurrierenden Anbietern oder konzerneigenen Gesellschaften für die Nutzung ihrer Leitungen verlangen, werden als Netzentgelte bezeichnet und müssen laut Energiewirtschaftsgesetz von der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde genehmigt werden. Können die Netzbetreiber entstehende Kosten beispielsweise für Wartung und Betrieb sowie für Erneuerungsinvestitionen und die damit verbundenen Personalkosten nicht plausibel darstellen, darf die Bundesnetzagentur die Entgelte kürzen. Die Netzentgelte machen nach Angaben der Bundesnetzagentur einen erheblichen Teil des Strom- und Gaspreises aus und sind somit eine wichtige Stellschraube.



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