Negativklausel, -erklärung, -revers
Auch: Negative-pledge, -clause u. a. Form der Protectivecovenants. Unterschiedlich verbindlich und strikt formulierte Verpflichtungen von Schuldnern bei langfristigen Krediten und bei Anleihen gegenüber den Gläubigern, alle oder bestimmte Vermögenswerte, vor allem Grundbesitz, in Zukunft nicht zu veräussern und nicht zu belasten bzw. anderen Gläubigern keine Sicherheiten zu stellen, ohne die bisherigen Gläubiger daran entspr. zu beteiligen. Ermöglicht im Vergleich zur dinglichen Besicherung Unternehmen eine deutliche Senkung der Finanzierungskosten und zugleich eine raschere und flexiblere Kapitalaufnahme.
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