Mutterrecht - Vaterrecht
In der Wirtschaftssoziologie:
Matriarchat -Patriarchat, mit unterschiedlichen Bedeutungen gebrauchte Begriffe der älteren Kultur- und Gesellschaftswissenschaften. Durch die neuere Frauenforschung z.T. wieder aufgenommen, aber noch ohne abschliessende Klärung der vor- und frühgeschichtlichen Sachverhalte. [1] Die Rechtsordnung einer Gesellschaft nach der mütterlichen bzw. der väterlichen Abstammung.
[2] Viele Wissenschaftler des 19. Jahrhunderts gingen davon aus, dass in der Geschichte der Menschheit auf die ursprüngliche Promiskuität eine mutterrechtliche Gesellschaftsorganisation gefolgt ist, die dann vom V verdrängt worden ist. Die Unkenntnis der Vaterschaft durch Zeugung hat (nach L.H. Morgan) zur Organisation der Familie und des Stammes nach der Mutter geführt und damit zur beherrschenden Stellung der Frau in Politik und Gesellschaft. F. Engels hat die Resultate der Anthropologen seiner Zeit (J.J. Bachofen, L.H. Morgan) als Belege für einen mutterrechtlichen Urkommunismus am Beginn der menschlichen Geschichte interpretiert (gemeinschaftliche Arbeit und entsprechende Verteilung der Produkte; Gliederung in friedlich miteinander lebenden Klans). Die folgende Klassenspaltung der Urgesellschaft und die Entstehung des Staates seien verbunden gewesen mit dem Übergang zum V. (Unterdrückung und Ausbeutung der Frau; Entstehung des Privateigentums).
[3] Die heutigen Wissenschaften von den primitiven Gesellschaften haben die Annahme von einem umfassend geltenden Mutterrecht - Vaterrecht bzw. V. aufdifferenziert in verschiedene Merkmale: Familienzurechnung (matrilineal, patrilineal); die Sach- und Herrschaftserbfolge; die Wahl des Wohnsitzes (patrilokal, matrilokal, neolokal) usw. oder sprechen von matristischen Gesellschaften, wenn die Frauen den Männern in mehreren wichtigen sozialkulturellen Dimensionen gleich- oder höhergestellt sind.
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