Monopolkommission
ist ein fünfköpfiges Gremium, das aufgrund des GWB besteht. Die Kommission hat die Aufgabe, alle 2 Jahre einen Bericht über Konzentration in der Wirtschaft sowie über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zu diesem Bereich vorzulegen. Sie ist insbesondere berechtigt, Vorschläge zur Änderung des GWB zu machen, um die Wettbewerbsaufsicht wirksam zu erhalten. Mitglieder sind Sachverständige mit praktischer und wissenschaftlicher Erfahrung, sie dürfen keine Interessenvertreter sein.
Ein Sachverständigengremium, das gem. dem –* Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus fünf unabhängigen Mitgliedern besteht und zur regelmäßigen Begutachtung der Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland und der Anwendung der §§ 22 bis 24a GWB (Mißbrauchsaufsicht, Marktbeherrschungsvermutungen, Anzeige und Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen) verpflichtet ist. Die M. unterrichtet hierüber die Bundesregierung sowie die Öffentlichkeit. Sie veröffentlicht alle zwei Jahre ein Hauptgutachten und zudem Sondergutachten. Darin würdigt die M. die Entscheidungen des Bundeskartellamtes. Sie ist in Ministererlaubnisverfahren beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingebunden. Geschäftsstelle: Bonn. http://www.monopolkommission.de
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