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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Millionenkreditevidenz

Ergebnis der Millionenkreditanzeigen (Millionenkreditmeldungen) und der Evidenzzentrale. Hat nicht nur den Zweck, die Kreditgeber über die Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer zu informieren, sondern liefert auch den bankenaufsichtlichen Stellen aufschlussreiche Daten. Durch die Auswertung der Daten erhalten BaFin und Bundesbank einen zeitnahen Einblick in die Kreditengagements der bedeutenden Kreditnehmer und -geber. Insb. bei Insolvenz von grösseren Schuldnern können sich die bankenaufsichtlichen Stellen aktuellen Überblick über das Engagement einzelner Institute und die Belastungen der Bankwirtschaft insg. bilden. Durch Einbeziehung der derivativen Geschäfte mit ihren Kreditäquivalenz- und Nominalbeträgen in die Millionen-kreditkontrolle erhält die Bankenaufsicht ausserdem einen zusätzlichen Einblick in diesen sehr expansiven Geschäftsbereich. Von Bedeutung ist hier insb., dass der Bankenaufsicht auch Informationen zur Verfügung stehen, mit welchen Gegenparteien die Banken solche Geschäfte abgeschlossen haben. Ferner können auf der Grundlage der Millionenkreditmeldungen Angaben zu den Länderrisiken (Gesamtkreditvergabe deutscher Banken an Kreditnehmer eines bestimmten Landes) gemacht werden. Dies ist dann besonders wichtig, wenn ein Land durch ökonomische oder politische Ereignisse in den Mittelpunkt des bankenaufsichtlichen Interesses rückt. Im Rahmen der Millionenkreditevidenz erfolgt die Zuordnung eines Kredites zu einem Land entspr. juristischem Sitz des Kreditnehmers und damit des letztlich haftenden Risikoträgers.



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