Marktpreisrisiken, Risikosteuerung und -Controlling
Nach MaRisk gelten hierzu allgemeine Anforderungen als auch spezif., auf Handels- bzw. Anlagebuch der Bank bezogene. Als allgemeine Vorgaben legen die MaRisk fest, dass auf Basis der Grundlage der Risikotragfähigkeit ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken eingerichtet werden muss. Ohne Marktpreisrisikolimit darf nach MaRisk kein mit Marktpreisrisiken behaftetes Geschäft abgeschlossen werden. Die Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken müssen regelm. überprüft und die im Rechnungswesen und Risikocontrolling ermittelten Ergebnisse regelm. plausi-bilisiert werden.
In regelm. Abständen - mindestens vierteljährlich - muss ein Risikobericht über die von der Bank eingegangenen Marktpreisrisiken erstellt und der Bankgeschäftsleitung verfügbar gemacht werden. Er muss als Informationen beinhalten: 1. Überblick über Risiko- und Ergebnisentwicklung der mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen, 2. bedeutende Limitüberschreitungen, 3. Änderungen der wesentlichen Annahmen oder Parameter, die den Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken zu Grunde liegen.
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