Risikotragfähigkeit
Nach MaRisk müssen die Kreditinstitute auf Basis des Gesamtrisikoprofils des Instituts sicherstellen, dass dessen wesentliche Risiken durch das Risikodeckungspotenzial - ggf. unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen - laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Letztere muss im Rahmen der Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategien sowie bei deren Anpassung berücksichtigt werden. Zur Umsetzung der Strategien bzw. zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit müssen die Institute geeignete Riskosteuerungs- und -Controllingprozesse einrichten. Wesentliche Risiken, die nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden (bspw. Liquiditätsrisiken), müssen festgelegt und ihre Nichtberücksichtigung nachvollziehbar begründet werden. Es muss sichergestellt werden, dass solche Risiken angemessen in den Risikosteue-rungs- und -Controllingprozessen berücksichtigt werden. Die Wahl der Beurteilungsmethoden der Risikotragfähigkeit liegt in der Verantwortlichkeit des Kreditinstituts; die ihnen zu Grunde liegenden Annahmen müssen nachvollziehbar begründet werden, und ihre Angemessenheit muss zumind. jährlich durch fachlich zuständige Mitarbeiter überprüft werden.
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