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Lohn
Das Entgelt für geleistete Arbeit. In der Regel ist damit die vorher vertraglich vereinbarte Zahlung an gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter, Handwerker) gemeint. Bei Angestellten und Beamten wird dagegen meist vom Gehalt, bei freiberuflich Tätigen von Honorar gesprochen. Zum Lohn gehören nicht nur der Grundlohn und die tarifvertraglich geregelten Zuschläge sondern auch Gratifikationen und Sachleistungen des Arbeitgebers. Lohnformen: Das Entgelt für die im Rahmen eines Arbeitsvertrages erbrachte Leistung kann in Form des Zeitlohnes, des Leistungslohns (Akkord) oder des Prämienlohns berechnet und bezahlt werden. Je nach Branche, Tarifvertrag oder Art der Tätigkeit überwiegt mal die eine, mal die andere Form der Entlohnung. Am stärksten verbreitet ist aber der Zeitlohn - eventuell ergänzt durch eine der anderen Lohnformen. Hinzu kommen bei allen Lohnformen noch die Zusatzleistungen, die gesetzlich oder durch Tarifvertrag festgelegt sind und auch als Soziallohn bezeichnet werden. Er beträgt inzwischen in der privaten Wirtschaft im Durchschnitt rund 80 Prozent der Bruttolohnsumme, in manchen Betrieben und Branchen überschreitet er hundert Prozent. Bei jeder der Grundformen der Lohnzahlung gibt es zudem zahlreiche Varianten. Zum Lohn gehören rechtlich (und auch steuerrechtlich) nicht nur Geld, sondern auch Sachleistungen wie freies Essen und Kleidung (außer Berufskleidung), freies Wohnen sowie verbilligte Produkte oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens (wie Jahreswagen, Flugtickets zum Angestelltentarif, verbilligter Treibstoff an der Betriebstankstelle, Einkauf mit Personalrabatt). i.w.S. jedes Entgelt für menschliche Arbeitsleistung. Unabhängig von der Art der Tätigkeit umfaßt dieser Begriff die verschiedensten Formen des Arbeitsentgeltes: Lohn, Gehalt, Besoldung (des Beamten), Honorar (für den Freiberufler), Unternehmerlohn (für die Unternehmertätigkeit). Objekt der Lohntheorie ist Lohn i.e.S.: das Entgelt für diejenige Arbeit, die in Abhängigkeit von einem Arbeitgeber geleistet wird (Lohn, Gehalt, Beamtenbezüge). Siehe Entlohnung
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Weitere Begriffe : bilanzielles (Bank-) Eigenkapital | Repräsentanzen ausländischer Banken | Offshorefinanzplatz | ||||||||||||||||||||||||||||
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