Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

liquiditätszuführende befristete Transaktionen

Kreditgeschäft der EZB bzw. des Eurosystems. Bei solchen Transaktionen werden Mittel für einen begrenzten und im Voraus festgelegten Zeitraum bereitgestellt. Das Eurosystem kauft bestimmte Arten von Sicherheiten im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung oder tätigt Kreditgeschäfte, die mit solchen Sicherheiten unterlegt sind. Bei diesen Geschäften geht das Eurosystem ein Adressenaus-fallrisiko ein, da der Geschäftspartner u. U. nicht in der Lage ist, seinen Kreditverpflichtungen nachzukommen. Gemindert wird ein solches Kreditrisiko, indem der Geschäftspartner verpflichtet wird, den gewährten Kredit mit angemessenen Sicherheiten zu unterlegen. Dieses Erfordernis ist von grundsätzlicher Natur und in der ESZB-Satzung festgelegt; es besagt, dass EZB und NZB Zentralbanken Kreditgeschäfte mit Kreditinstituten u. a. Marktteilnehmern abschliessen können, wobei für die Kreditvergabe ausreichende Sicherheiten zu stellen sind. Risikominderung im Rahmen der liquiditätszuführenden befristeten Transaktionen beruht auf 3 Elementen: 1. Das Eurosystem nimmt zur Besicherung seiner Geschäfte Sicherheiten von hoher Kreditqualität herein. Zu diesem Zweck greift es auf Marktquellen und optimale Verfahren zur Beurteilung der Kreditqualität der unterschiedlichen Kategorien refinanzierungsfähiger Sicherheiten zurück. 2. Sicherheiten müssen präzise und geschäftstäglich neu bewertet werden, um sicherzustellen, dass das Eurosystem angemessen gegen Kreditrisiken abgesichert ist. 3. Um dem Markt- und Liquiditätsrisiko zu begegnen, werden Massnahmen zur Risikokontrolle auf die ordnungsgemäss bewerteten Sicherheiten angewendet. Diese Massnahmen dienen nicht nur dem Schutz des Eurosystems vor finanziellen Risiken, sondern sollen auch die Geschäftspartner vor einer Benachteiligung bewahren und ihnen eine effiziente Nutzung der refinanzierungsfähigen Sicherheiten ermöglichen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Liquiditätsziel
 
Liquiditytrap
 
Weitere Begriffe : Replacement Capital | bankenaufsichtliche Behandlung festgestellter Mängel bei Banken (Instituten) | Lernkurve
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.