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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Liquiditätsziel

Strenge Rahmen- oder Nebenbedingung (Restriktion) für die Zielverfolgung von Banken und allen anderen Unternehmen. Besondere Aufmerksamkeit erfuhren das Liquiditätsziel sowie dessen Ausformulierung zur »goldenen Bankregel« und deren Fortentwicklungen, die teilw. ihren Niederschlag in Normen im Rahmen des KWG gefunden haben. Zweifellos hat die überragende Bedeutung des Liquiditätsproblems für Banken mit dazu geführt, dem Streben nach jederzeitiger Liquidität einen hervorgehobenen Stellenwert im Rahmen der Bankgeschäftspolitik zu sichern. Doch kann wohl davon ausgegangen werden, dass die erwähnten bankunternehmerischen Dispositionsregeln spezielle Entscheidungsregeln darstellten und noch darstellen, ohne dass dadurch auf eine Vernachlässigung anderer Zielgrössen geschlossen werden darf. Die Verfolgung anderer bankbetrieblicher Ziele ist jedoch wohl nie durch eine ähnlich markante Entscheidungsregel explizit verdeutlicht worden, wie das Liquiditätsziel mit Hilfe der goldenen Bankregel. Ungeachtet der Tatsache, dass inzwischen nachgewiesen ist, dass Aufrechterhaltung jederzeitiger Liquidität im Wesentlichen von anderen Faktoren abhängt als von der Einhaltung starr formulierter Grundsätze zur Fristenstruktur der Aktiva und Passiva, sind starke Zweifel anzumelden, ob die Liquidität jemals ein bankbetriebliches Ziel an sich gewesen ist. Vielmehr scheint es nahe zu liegen, dass das Liquiditätsstreben immer Conditio sine qua non war, die bankunternehmerische Entscheidungsträger bei der Verfolgung anderer übergeordneter Ziele einhalten mussten, da andernfalls, bei Insolvenz, die Existenzberechtigung des Instituts im Rahmen der bestehenden Wirtschaftsordnung in Frage gestellt wäre.



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