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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Linien-/Stabsystem, -Organisation

Dominierendes Aufbauorganisationsprinzip in Banken, das grunds. auf dem Liniensystem beruht, wobei bestimmten, hierarchisch hoch angeordneten Linieninstanzen Stäbe (Stabsstellen) angegliedert sind, die keine eigenen allgemeinen Leitungsfunktionen und Anordnungsbefugnisse haben, sondern vor allem der Entscheidungsvorbereitung und Beratung der Leitungsstellen dienen. Wegen der Probleme sowohl des Ein- als auch des Mehrliniensystems der Versuch, die Vorteile des Einliniensystems mit den Vorteilen der funktionalen Spezialisierung zu verbinden, für die Organisationsgestaltung in der Bank als besonders geeignet angesehen. Dies wird damit begründet, dass gerade bei den Banken zahlreiche Aufgaben anfallen, die nicht vom Management selbst erledigt werden können, sondern von Stabsstellen - zumeist Spezialistengruppen - bis zur Entscheidungsreife aufzubereiten sind. Als wesentliche Voraussetzung für eine sinnvolle Betätigung der Stabsstellen ist deren volle Integration in den innerbankbetrieblichen Informationsfluss zu nennen. Dies setzt bei den Führungsinstanzen der Bank die keineswegs selbstverständliche Bereitschaft voraus, die Stäbe über die in ihren Tätigkeitsbereichen relevanten bankgeschäfts- und unternehmungspolitischen Probleme zu unterrichten. Grundsätzlich ohne Anweisungsvollmacht, finden sich in der Praxis gegenüber diesem Grundtypus abgewandelte, Stäben ähnliche Stellen, die auch mit begrenzten Anweisungsbefugnissen gegenüber Leitungsstellen ausgestattet sein können, z. B. Revisions- oder Organisationsabteilungen der Banken. Auch bei Sonderaufträgen wird den Stabsstellen vereinzelt ein zeitlich begrenztes Weisungsrecht (funktionales Weisungsrecht) eingeräumt. Um die Erfüllung der - zumindest bei Universalbanken - vielschichtigen Aufgaben zu gewährleisten und zur Erreichung der Bankunternehmungsziele beizutragen, ist bei Banken besonders hohe Abteilungsintensität festzustellen.



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Weitere Begriffe : Haftung im Verwahr(ungs)geschäft | externer Leistungsbereich | personelle Risiken
 
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