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Kreditkündigung bei Fusion von Banken

Eine Fusion von 2 Banken lässt es für deren Kunden unter bestimmten Bedingungen zu, die ihnen von einer der Bank vergebenen Kredite vorzeitig zu kündigen. Eine solche Kündigung, die zudem unvzgl. erfolgen muss, erfordert allerdings das Vorliegen eines wichtigen Grundes dafür, dass der Fusionspartner nicht in den Kreditvertrag eintreten soll. Nur dann braucht der Schuldner keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Ein Beispiel für einen solchen wichtigen Grund ist darin zu sehen, dass gerade dem neu hinzugetretenen Institut Einblick in die (wirtschaftlichen) Verhältnisse des betr. Kunden verwehrt bleiben soll, etwa dann, wenn der Kunde gezielt seine Privatkonten und -depots bei dem einen und seine Geschäftskonten bei dem anderen Institut hält und diese Trennung durch die Fusion aufgehoben würde.



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