Kreditgeschäfte des Eurosystems, Besicherung
Ist darauf ausgelegt, die lt. ESZB-Satzung erforderlichen ausreichenden Sicherheiten in Form von Instrumenten und Verfahren zu konkretisieren, die gewährleisten, dass sich die finanziellen Risiken bei einer befristeten Transaktion in engen Grenzen halten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die für eine solche Transaktion zugelassenen Sicherheiten von Qualität und Quantität her so beschaffen sein, dass es dem Eurosystem bei evt. Ausfall des Geschäftspartners und anschliessender Verwertung der Sicherheiten am Markt mit hoher Wahrscheinlichkeit gelingt, seine Forderung in voller Höhe beizutreiben. Kreditsicherheiten im Eurosystem, Absicherung bei Kreditgeschäften des Eurosystems.
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