Kreditgeschäfte des Eurosystems, Bewertungs-(Sicherheits-)abschläge bei Kreditsicherheiten
Kreditrisikokontrollmassnahme. Das Eurosystem nimmt bei gestellten Kreditsicherheiten Abschläge vor, d.h. der Wert einer Sicherheit wird als deren Marktwert abzgl. eines bestimmen Prozentsatzes (Sicherheitsabschlag) berechnet. Bei täglicher Bewertung der Sicherheiten müssen die Sicherheitsabschläge den üblichen durch Markt- und Liquiditätsfaktoren bedingten täglichen Preisschwankungen (d. h. Schwankungen, die sich statistisch gesehen im Rahmen eines vorgegebenen Konfidenzniveaus bewegen) Rechnung tragen. Für die Ermittlung Sicherheitsabschläge existieren 2 Methoden: Wertverlustrisiko-Ansatz bei marktfähigen und Opportunitätskostenrisiko-Ansatz bei nicht marktfähigen Sicherheiten.
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