Kopfprämien-Modell
In der Gesundheitswirtschaft:
bezeichnet ein Reformmodell der Ende 2002 von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Rürup-Kommission für die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung: Alle beitragspflichtigen Versicherten zahlen einen fixen Beitrag („Prämie“), der unabhängig vom Einkommen ist.
Der Einkommensausgleich zwischen Besser- und Schlechterverdienern erfolgt über das allgemeine Steuersystem und nicht mehr wie bisher innerhalb der solidarischen Krankenversicherung: Über steuerfinanzierte Zuschüsse sollen Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt werden.
Die bisher paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer würde mit diesem Modell aufgegeben. Auch die Herzog-Kommission hat sich für ein kapitalgedecktes Prämienmodell entschieden, in das alle Einkünfte einbezogen werden sollen.
Ab 2013 könnte ihrer Ansicht nach vom bisherigen Umlageverfahren auf ein Prämienmodell (etwa 264 Euro monatlich) umgestiegen werden, wobei die steuerlichen Zuschüsse jährlich in Höhe von etwa 27,3 Milliarden Euro über höhere Steuern finanziert werden sollen.
Das Gegenmodell zum Kopfprämien-Modell ist die so genannte Bürgerversicherung, die ebenfalls von der Rürup-Kommission vorgeschlagen wurde.
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