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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kontraktualismus

In der Wirtschaftssoziologie: Vertragstheorie, eine sozialphilosophische Anschauung, nach der sich die Menschen als gleiche und freie Wesen aufgrund eines Vertrages (Kontraktes) zu Staat und Gesellschaft zusammengetan haben. Der Kontraktualismus geht von der Vernunft der Menschen aus und basiert auf dem Tauschprinzip; so geben bei T Hobbes die Menschen ihre je spezifische Macht auf, um Sicherheit von ihren Mitmenschen einzuhandeln, so verzichten aus dem gleichen Grund bei J.-J. Rousseau die Menschen auf ihre natürliche Freiheit. Die Vorstellung eines Gesellschaftsvertrages löste in der bürgerlichen Gesellschaft die als irrational angesehene Vorstellung einer natürlichen Soziabilität des Menschen - und damit zugleich der Natürlichkeit der societas civilis - ab, indem die Herrschaftsverhältnisse nun vom rationalen Handeln der Menschen abhängig gemacht werden. Das Emanzipatorische am Kontraktualismus in Hinblick auf Trennung von Gesellschaft und Staat ist jedoch bis zur französischen Revolution verschleiert durch die Annahme, dass die vernünftige Vertragsordnung neben der Regelung der Sozialbeziehungen durch Macht auch eine soziale Stabilität garantiere und den sozialen Fortschritt bewirke.



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Weitere Begriffe : Protest mangels Zahlung | Beleihungswert bei Schiffsbanken, bei Schiffspfandbriefen | Wert zum Einzug, Inkasso, zur Einziehung
 
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