societas civilis
In der Wirtschaftssoziologie:
(lat.), gr.: koinonia politike (Koivwvioc KOXIXIKT), Bezeichnung aus der alteuropäischen Tradition (Plato, Aristoteles, Thomas von Aquin) für die politische Gesellschaft im Unterschied zu anderen Formen menschlichen Zusammenlebens (z.B. communitates). Verkürzen lässt sich die Auffassung von der s. c. auf folgende Punkte: a) die Gesellschaft ist eine politische; b) die s. c. ist ein lebendes Ganzes und besteht aus lebenden Teilen, den freien Bürgern (also nicht dazugehörig: Sklaven, Frauen, Kinder etc.); c) Zweck der s. c. ist die Bewerkstelligung des guten, tugendhaften Lebens; d) die Gerechtigkeit ist die Tugend, die das Leben der Menschen in Gesellschaft erst möglich macht; e) zum Wesen der s. c. gehört der Gegensatz von Herrschenden und Beherrschten; f) die Macht in der s. c. ist eine feste Grösse, d.h. die Macht, die einem Teil genommen wird, fällt einem anderen Teil zu; g) die Macht ist institutionalisiert als Herrschaft; h) Monarchie, Aristokratie und Dee) mokratie sind Herrschaftsformen. - In der politischen Philosophie haben sich diese Überlegungen mit nur geringen Modifikationen bis heute gehalten.
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