Kontokorrentkredit in der Aussenhandelsfinanzierung
Der grösste Teil der kurzfristigen Aussenhandelsfinanzierung, vor allem der Exportkredite, wird im Rahmen von Kontokorrentkrediten abgewickelt. Er ist mit dem inländischen Kontokorrentkredit weitg. identisch und stellt ein flexibles Finanzierungsinstrument für Importeure und Exporteure dar. Obwohl der Kontokorrentkredit im Aussenhandel eine bedeutende Rolle spielt, ist er nicht in jedem Land verfügbar. Ein Kontokorrentkredit kann entweder in Euro oder auch in Fremdwährung vergeben werden. Zu beachten ist, dass in den verschiedenen Währungen i. d. R. verschiedene Zinssätze gelten. Die Entscheidung, ob der Kredit in Euro oder Fremdwährung aufgenommen wird, ist für das einzelne Geschäft je nach Finanzierungsbedarf und benötigter Währung zu treffen. Für den Exporteur bietet sich der Kontokorrentkredit zur Finanzierung des Versands der Ware, Überbrückung der Zeit für die Abwicklung des Inkassos der Dokumente und Finanzierung kurzfristiger Zahlungsziele an, die er dem Importeur gewährt hat und die von diesem in Anspruch genommen werden. Der Kontokorrentkredit wird vom Importeur zur Finanzierung des Warentransports und der Zeit bis zum Weiterverkauf der Ware eingesetzt. Verlangt die Bank zusätzliche Sicherheiten für einen Kontokorrentkredit zur Finanzierung von Auslandsgeschäften, können dazu die vom Exporteur produzierten bzw. die gehandelten Waren dienen. Typisch ist die Abtretung von Exportforderungen an die Bank. Ein Exporteur kann den Versand der Waren, das Inkasso der Dokumente sowie dem Importeur von ihm gewährte kurz-bis mittelfristige Zahlungsziele per Kontokorrentkredit finanzieren. Ein Importeur kann gleichfalls den Warentransport und die Zeit bis zum Weiterverkauf der Ware darüber finanzieren. Bei der Finanzierung einer Akkreditiveröffnung (Sichtakkreditiv) verlangt die Akkreditiv eröffnende Bank vom Importeur meist, dass er zunächst den Akkreditivgegenwert anschafft, bevor sie ihr Schuldversprechen zu Gunsten des ausländischen Bestellers abgibt. Wenn die Bank davon absieht, hat der Importeur den Deckungsbetrag erst bereitzustellen, wenn die ausländische Bank die Aufnahme der Dokumente avisiert. Auf diese Weise finanziert die Akkreditiv eröffnende Bank die Eröffnung über das Kontokorrent und übernimmt dabei zugleich bis zur Bezahlung der Dokumente durch den Auftraggeber das Kreditrisiko. Typisch für Exportfinanzierung ist Abtretung der Exportforderung an eine Bank (Zessionskredit).
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