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Zessionskreditist ein sogenannter verstärkter Personalkredit. Dabei wird zunächst ein normaler Kredit gewährt. Zusätzlich tritt der Kreditnehmer nach § 398 BGB eine Forderung, die er gegen einen Dritten hat, zur Sicherung an den Kreditgeber ab. Hier liegen also zwei Rechtsgeschäfte vor: ein Kreditvertrag und eine - Abtretung (Zession).
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Weitere Begriffe : Expertensysteme in der Bonitätsbeurteilung | Millionenkreditevidenz | Prinzip der Einfachheit | ||||||||||||||||||||||||||||
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