Personalkredit
ist im Unterschied zum Realkredit ein Kredit, der dem Kreditnehmer ohne dingliche Sicherung nur aufgrund der Beurteilung seiner Bonität gewährt wird. Die Sicherheit liegt allein in der Person des Kreditnehmers. Um einen verstärkten Personalkredit handelt es sich dann, wenn zur Sicherung des Kredits über die Haftung des Kreditnehmers hinaus die Haftung weiterer Personen gefordert wird. Siehe hierzu - Bürgschaft, Wechsel, -Zessionskredit.
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