Konsortiumarten, -formen
Zum einen können sich Emittenten des Begebungskonsortiums bedienen, bei dem der Emittent das Emissionsrisiko trägt, da die Konsorten ledigl. die Funktion einer Zeichnungs-, Werbe- und Verkaufsstelle wahrnehmen und keinerlei Garantie für den Absatzerfolg der durch sie begebenen Emission übernehmen. Darin unterscheidet sich das Begebungs- vom Übernahmekonsortium, bei dem die Konsorten unabhängig von der Unterbringung dem Emittenten zum vereinbarten Zeitpunkt den gesamten Gegenwert der Emission zahlen und die Wertpapiere in den eigenen Bestand nehmen, um sie im eigenen Namen und für Rechnung des Konsortiums an das Publikum weiterzuveräussern; sie übernehmen damit auch das Risiko der vollständigen Unterbringung der Anleihe. Üblich in Deutschland ist das kombinierte Übernahme- und Begebungskonsortium. Bei Emissionen auf dem internationalen Kapitalmarkt ist auch dieses nicht gebräuchlich; vielmehr dominiert Firm-commitment-Underwriting mit 3-stufigem Aufbau: Die Managementgroup besteht aus dem federführenden Institut (Leadmanager) und weiteren Führungsbanken (Coma-nager), die vor allem Konsortialnutzen vergütet erhalten. An die Führungsgruppe schliesst sich die Underwriting-group an, die als Art Garantiekonsortium aus weiteren Banken gebildet wird, das Platzierungsrisiko per Under-writingagreement übernimmt und dafür Underwriting-provision erhält. Die Funktion der Distribution übernehmen Banken und Wertpapierhandelsfirmen, die sich per Sellinggroup-Agreement zu einer Verkaufsgruppe zusammenschliessen und für die Bereitstellung ihrer Vertriebssysteme Sellingprovision vergütet bekommen.
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