KfW Förderbank, Zinssystem
Seit 2005 richtet die KfW bei Förderkreditprogrammen die Zinsen an Bonität des Unternehmens und Werthaltigkeit der bereitgestellten Sicherheiten aus. Dabei gibt es 6 Ratingkategorien und 4 Besicherungsklassen. Unternehmen mit 1-jähriger Ausfallwahrscheinlichkeit bis 0,3% zählen zur besten Bonitätsklasse (entspr. Standard & Poor\'s-Rating BBB oder besser; Investmentgrade). Die zweitbeste Ratingklasse umfasst Risiken über 0,3 bis einschl. 0,9% (BBB-, BB+), die dritte Stufe über 0,9 bis einschl. 1,5% (BB). Die vierte Ratingklasse bezieht sich auf Risiken ab 1,5-2,5% (BB-).In der fünften Kategorie werden Risiken ab 2,5-4,5% (B+) eingeordnet. Ausfallwahrscheinlichkeiten höher über 4,5% (B und schlechter) sind unterste Ratingkategorie. Die höchste Besicherungsklasse entspr. einer prozentualen werthaltigen Besicherung von mind. 80%, die zweite reicht von mind. 50 bis 80%, die dritte von mind. 30 bis 50%. Unterhalb von 30% ist schlechteste Besicherungsklasse. Durch Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ergeben sich 7 Preisklassen. Die 7 Zinskategorien ziehen sich durch alle Programme der KfW hindurch. Die jeweilige Zinskategorie legt dann den Maximalzinssatz fest, den ein Unternehmen für Förderkredit zahlen muss. Den niedrigsten Zins erhält das Unternehmen, das der besten Bonitätsklasse und zugleich höchsten Besicherungsklasse angehört. Gehört es zur dritten Ratingklasse, hat aber nur werthaltige Besicherung von unter 30%, muss es den höchsten Zins zahlen. Ein Unternehmen aus der schlechtesten Ratingklasse kommt nur in den Ge-nuss eines Förderkredites, wenn es höchste Besicherung (mind. 80%) bieten kann; in diesem Fall wird der zweithöchste Zins fällig. Das Unternehmen kann durch boni-tätsverbessernde Massnahmen und Stellung zusätzlicher Sicherheiten seine künftigen Kreditkosten senken. Durch diese Zinsberechnung soll der Anreiz für Finanzinstitute erhöht werden, Kredite an Kunden mit einem höheren Risiko auszureichen. Vorher haben die Institute für die Weiterleitung von KfW-Krediten durchschn. einen %Punkt des von den Unternehmen gezahlten Zinssatzes behalten. Dies reichte aber bei Kunden mit schlechter Bonität und geringen Sicherheiten häufig nicht zur Deckung der Risiko-, Eigenkapital- und Bearbeitungskosten, sodass diese Unternehmen häufig keine Förderkredite erhielten. Nunmehr sollen die Unternehmen selbst die Kreditkosten tragen, die sie verursachen, und die Hausbanken die gesamten Risiken in ihre Bücher nehmen. Zuvor hatte die KfW bei Kreditnehmern mit geringen Sicherheiten z.T. mit Haftungsfreistellungen gearbeitet und einen Teil der Risiken selbst übernommen. Haftungsfreistellungen sollen nunmehr nur für bestimmte Programme wie Mikrokredite oder Startgeld bestehen bleiben, nicht mehr für Unternehmerkredite. Durch das neue Zinssystem kann die Hausbank zwar die genaue Höhe des Förderkredits festlegen, doch dabei muss sie sich an den von der KfW festgelegten Zinsobergrenzen für die jeweiligen Kombinationsmöglichkeiten von Bonität und Besicherung orientieren. Der angebotene Zins muss unterhalb oder max. gleich dieser Obergrenze sein. Da die Bank aber auch für diese Förderkredite das volle Risiko trägt, kann sie nun ihre internen Verfahren für die Ermittlung des Zinses verwenden. Die Risikodifferenzierung ermöglicht nach Ansicht der KfW besonders guten Unternehmen einen deutlich niedrigeren Zins; im Extrem können die Konditionen ca. 3%-Punkte auseinander liegen.
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