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Islam-Fonds
Islam-Fonds sind Wertpapierfonds, die auf Glaubensgrundsätze des Islam Rücksicht nehmen. Dies bedeutet vor allem, dass Zinseinnahmen verboten sind. Kursgewinne bei Aktien dagegen sind erlaubt. Wer am wirtschaftlichen Risiko beteiligt ist, darf auch am Gewinn partizipieren. Allerdings wird auch nicht jede Branche in diese Fonds aufgenommen. Um auch Moslems eine rentierliche Kapitalanlage zu ermöglichen, ohne gegen zentrale Glaubensgrundsätze zu verstoßen, haben einige Banken und Fondsgesellschaften Islam-Fonds aufgelegt. Da (die erlaubte) Beteiligung am wirtschaftlichen Risiko auch eine Beteiligung am Gewinn rechtfertigt, sind der Besitz von Aktien sowie Dividendenzahlungen und Kursgewinne nach den religiösen Gesetzen des Islam (Sharia) erlaubt. Dies bedeutet aber nicht, dass Aktien jeder Art in die Fonds aufgenommen werden dürfen. Da Banken und Versicherungen erhebliche Zinseinnahmen haben sowie Zinsgeschäfte vermitteln, dürfen deren Anteile nicht im Fondsvermögen enthalten sein. Ebenfalls nicht erlaubt - wenn auch aus anderen Gründen - sind Aktien von Brauerein und Spirituosenherstellern und -händlern, von Nachtclubs oder Spielkasinos. Überwacht wird die Auswahl von Sharia Boards. Nach deren strengen Regeln sind selbst die Aktien von Fluggesellschaften tabu, weil sie im Rahmen ihres Duty-Free-Geschäfts alkoholische Getränke verkaufen. Ein weiteres Kriterium bei manchen Fonds ist auch der Verschuldungsgrad eines Unternehmens. Liegt er über 33 Prozent, dürfen dessen Aktien wegen der hohen Zinszahlungen nicht ins Portefeuille genommen werden. Der Kauf von Anteilen an Islam-Fonds ist auch Christen und Ungläubigen gestattet. Die meisten sind allerdings in Deutschland nicht zugelassen. Sie sind dann aus steuerlichen Gründen für Inländer nicht geeignet.
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Weitere Begriffe : ungewisse Schulden | Vertretung | Central Bank Information Services | ||||||||||||||||||||||||||||
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