Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
ISIN
Die ISIN, International Security Identification Number, dient der Identifizierung internationaler Wertpapiere. Sie löste in Deutschland im April 2003 die WKN, die Wertpapierkennnummer ab. Andere europäische Länder nutzen die ISIN schon seit vielen Jahren. Sinn der ISIN ist es, den Handel mit Wertpapieren über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen. Die ISIN hat zwölf Stellen. Sie setzt sich zusammen aus dem Ländercode, DE für Deutschland zum Beispiel oder IE für Irland oder LU für Luxemburg. Darauf folgt eine neunstellige nationale Kennnummer, in die die alte, sechsstellige WKN in der Regel integriert wurde. Bei im Ausland aufgelegten Papieren kann sich die Nummer jedoch völlig ändern. Am Ende steht eine einstellige Prüfziffer. Die Börsen in Paris, Brüssel und Amsterdam führten die ISIN ebenfalls 2003 ein. In Spanien, Italien oder Skandinavien dagegen ist die ISIN schon seit 1981 etabliert.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Devisen | ablaufstrukturelle, Ablaufstrukturrisiken | prisoner's dilemma game | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |