internationaler Zahlungsverkehr, Instrumente
Grenzen überschreitende (internationale) Zahlungen werden mittels Zahlungsverkehrsinstrumenten durchgeführt, die in ungesicherte und gesicherte Instrumente unterteilt werden können. Bei den ungesicherten (reinen, nichtdokumentären) Zahlungsverkehrsinstrumenten ist an die Zahlungsausführung keine besondere Bedingung geknüpft (Cleanpayment). Der überwiegende Teil der Aussenhandelszahlungen wird heute so abgewickelt. Clean-payments setzen bei den beteiligten Parteien ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Reine Zahlungsverkehrsinstrumente sind vor allem (Auslands-) Überweisung bzw. internationaler Zahlungsauftrag sowie (Auslands-) Scheck. Gesicherte (dokumentäre) Zahlungsverkehrsinstrumente binden Zahlung eines Kaufpreises bzw. Lieferung einer Ware an Übergabe bzw. Annahme bestimmter Dokumente. Sie dienen somit vor allem der Sicherung des Zahlungseinganges. Die die Grundlage für die Abwicklung dokumentärer Zahlungsverkehrsinstrumente bildenden Warendokumente sind, losgelöst vom eigentlichen Grundgeschäft (Grundsatz: Banken befassen sich mit Dokumenten, nicht mit Waren) die Basis der Geschäftsbesorgung durch die Banken für ihre aussenhandelsorientierten Kunden. Hauptformen dieser Zahlungsinstrumente sind Dokumenteninkasso und -akkreditiv. Für den internationalen Zahlungsverkehr ist kennz., dass die Zahlungen in verschiedenen Währungen vorgenommen werden (können), dass wegen nicht vorhandener einheitlicher Zahlungsverkehrsnetze - wie etwa innerhalb Deutschlands in Gestalt der Gironetze - sowie in gewissem Masse auch noch grösserer räumlicher Entfernungen die Zahlungen längere Zeitspannen erfordern (können) als im Inland sowie schliesslich, dass u. U. bestehende Devisenvorschriften in Form von Meldungen oder sogar Genehmigungen ggf. mind. zweier Staaten berücksichtigt werden müssen.
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