internationaler Scheck(zahlungs)verkehr
In ang-loamerikanischen Ländern hat der Scheck herausragende Bedeutung, was Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr mit diesen Ländern hat. Z.B. ist in USA die Überweisung unüblich und mit hohen Gebühren belastet. Darüber hinaus bietet sich der Scheck als Zahlungsmittel an, wenn die Kontoverbindung des Zahlungsempfängers nicht bekannt ist. Im internationalen Zahlungsverkehr erfolgen Zahlungen durch Scheck entweder mit Bankorderschecks, oder Schecks werden vom Zahlungspflichtigen selbst ausgestellt und dem Empfänger im Ausland zugesandt. Erhält der Kunde einen Zahlungseingang per Scheck aus dem Ausland, so kann er den Scheck entweder von seiner Bank ankaufen lassen oder bei ihr zum Inkasso einreichen. Bankorderschecks werden meist von den Banken angekauft, und der Gegenwert dem Zahlungsempfänger, falls dieser kreditwürdig scheint bzw. die Unterschriften der ausstellenden Bank anhand der Unterschriftenverzeichnisse überprüft werden konnten, »Eingang vorbehalten« gutgeschrieben. Ist der Scheck in einer Fremdwährung ausgestellt und verfügt der Kunde nicht über ein Fremdwährungskonto, erfolgt die Umrechnung nicht zum Geld-, sondern zum Sicht- oder Scheckankaufskurs. Der Sichtkurs wird durch Subtraktion der Spanne zwischen Geld- und Mittel- vom Geldkurs ermittelt. Dadurch soll der Zinsverlust bis zum Zahlungseingang für die Bank ausgeglichen werden. Rechnet eine Bank den Betrag zum Geldkurs ab, werden i. d.R. vom Euro-Gegenwert Zinsen für die Einlösungszeit abgezogen. Ist die Bank nicht zum Ankauf des Schecks bereit, nimmt sie ihn zum Inkasso entgegen. In diesem Fall erfolgt die Gutschrift auf Konto des Zahlungsempfängers bei vorbehaltloser Gutschrift des Betrags durch die Auslandsbank. Banken wickeln das Inkasso von Schecks nicht nach einem einheitlichen Verfahren ab. Es besteht die Möglichkeit, den Scheck an die Korrespondenzbank im entspr. Land zu senden, die dann den Einzug über das nationale Zahlungsverkehrsnetz vornimmt, oder der Scheck wird direkt an die bezogene Auslandsbank versandt und so zur Zahlung vorgelegt. Werden der Bundesbank in Fremdwährung ausgestellte Auslandsschecks zum Einzug eingereicht, legt diese für die Umrechnung des Fremdwährungsbetrags in Euro die geschäftstäglich festgesetzten Scheckeinzugskurse zu Grunde. Stellen Banken im Auftrag von Kunden Auslandsschecks in fremden Währungen aus, ziehen sie diese auf eine eigene Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Lande des Zahlungsempfängers bzw. auf eine dortige Korrespondenzbank (Bank-auf-Bank-Ziehungen; stets Orderschecks); der Scheck wird sodann - unter Avisierung -an die Bank des Zahlungsempfängers oder an Letzteren unmittelbar versandt. Damit kann der Zahlungsempfänger im Rahmen des für ihn inländischen Zahlungsverkehrs den Scheck einlösen. Bei Kunde-Bank-Ziehungen zieht der Zahlungspflichtige einen Scheck auf seine Bank und versendet ihn an den Zahlungsempfänger im Ausland. Bei Scheckzahlungen in Drittwährung oder auf ausländische Bezogene wird der Scheckgegenwert im Inkassoverfahren eingezogen, wodurch sich die Gutschrift beim Empfänger stark verzögern kann. Im Rahmen der von den Banken heute weltweit angebotenen Cashmanage-ment-Systeme lassen sich aber auch hierbei Gutschriftsverzögerungen erheblich verringern. Zahlungen werden Grenzen überschreitend vor allem dann per Scheck vorgenommen, wenn man die höheren Gebühren für die Über- Weisung vermeiden will, die Bankverbindung des Zahlungsempfängers nicht bekannt ist oder auch, wenn Zahlungen in Drittwährungen nach bestimmten Ländern erfolgen sollen. Nachteilig bei der Verwendung von Schecks sind Verlust- und Fälschungsrisiko. Durch die heutige elektronische Abwicklung auch von Grenzen überschreitenden Zahlungen und die Existenz von Grosszahlungs-systemen vor allem von Zentralbanken haben die traditionellen Zahlungsinstrumente an Bedeutung verloren.
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