Auslandsbank
1. Im eigentl. Sinn Zweigstellen von Banken, die in einem anderen Land ihre Verwaltung bzw. Hauptstelle haben, im Inland. I. w. S. auch Tochterbanken solcher Banken im Inland.
2. Im weitesten Sinn inländische Banken, die voll oder mehrheitlich im Besitz ausländischer Banken stehen.
3. Das KWG enthält in §$ 53, 53a Bestimmungen über Auslandsbanken im eigentl. Sinn und spricht von »Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat«. Inländische Tochterbanken und in ausländischem Besitz befindliche Inlandsbanken unterliegen ohnehin den gesamten KWG-Vorschriften voll. Dagegen bedarf es für Zweigstellen ausländischer Banken zur Realisierung einer Beaufsichtigung besonderer Vorkehrungen, da diese nur unselbstständige Teile der Auslandsbank sind, auf deren Hauptstelle bzw. Zentrale die BaFin keinen unmittelbaren Zugriff hat, andererseits jedoch ein bestimmtes Mass an inländischer Aufsicht durchgesetzt werden soll. Zweigstellen ausländischer Banken.
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