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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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internationaler Kapitalverkehr

Geldkapitalflüsse zwischen verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Währungen. Es entstehen so Kapitalausfuhren (-exporte) und Kapitaleinfuhren (-importe). Der Begr. bezieht sich i. e. S. nur auf langfristige Finanzmittel, i. w. S. auch auf alle anderen kurz- und mittelfristigen. Die internationalen Geld(kapital)ströme - soweit sie nicht rein spekulativer Natur i.w.S. (einschl. Kapitalflucht u.dgl.) sind -reflektieren zugleich internationale Realgüterströme, da sie die Finanzierungsseite der Grenzen überschreitenden Güter- und Dienstleistungsbewegungen darstellen. Sic schlagen sich daher in den Zahlungsbilanzen der beteiligten Länder nieder, und zwar in der Kapitalbilanz (einschl. unentgeltliche Übertragungen) als Teilbilanz der Zahlungsbilanz, während die realen Ströme korrespondierend in der Leistungsbilanz ihren Niederschlag finden. Der Saldo einer nicht ausgeglichenen Leistungsbilanz wird durch einen entspr. entgegengesetzten Saldo der Kapitalbilanz - schon rein buchhalterisch - ausgeglichen. Der internationale Kapitalverkehr beeinflusst damit zugleich die Höhe der Währungsreserven der einzelnen Länder. Daher wird er - vor allem im Falle von hohen und andauernden Kapitalabflüssen - durch Staaten oft reglementiert oder sogar unterbunden (Kapitalverkehrskontrollen, -beschränkungen, Devisenbewirtschaftung, -Zwangswirtschaft). Für Deutschland, wo der Grenzen überschreitende Kapitalverkehr seit Langem liberalisiert ist, bieten AWG/ AWV dem Staat eng begrenzt Reglementierungsmöglichkeiten, doch ist die Kompetenz dafür weitestgehend auf das Eurosystem übergegangen, nationale Eingriffe sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich; es bestehen nur noch bestimmte Melde- und Mitteilungspflichten. Im Rahmen der OECD wird seit Langem völlige Freiheit des internationalen Kapitalverkehrs zu erreichen gesucht (»Liberalisierungskodex«), ebenso im Rahmen der EU zu-mind. für die Mitgliedsländer mit dem Entstehen des gemeinsamen EU-Finanzdienstleistungsmarkts völlige Freiheit Grenzen überschreitender Kapitalbewegungen. Die internationalen Kapitalbewegungen richten sich bei freiem Spiel der Marktkräfte (Angebot und Nachfrage) grunds. nach Zinsdifferenzen zwischen verschiedenen Finanzmärkten aus und tendieren, soweit nicht spekulative usw. Elemente dominieren, auf diese nivellierend. Dabei können unterschiedliche steuerliche Einflüsse verzerrend wirken. Träger des internationalen Kapitalverkehrs sind: 1. international i. w. S. tätige Banken; 2. Nichtbankunternehmen, die Grenzen überschreitend tätig sind; 3. Staaten bzw. Staatengemeinschaften; 4. inter- und supranationale Banken: 5. Privatpersonen in begrenztem Ausmass, soweit sie als unmittelbare Käufer ausländischer Wertpapiere, Kapitalanleger im Ausland u. dgl. tätig werden.



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