Kapitalverkehrskontrollen
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Beschränkungen der Ein- oder Ausfuhr von Kapital, meist für die inländische Währung oder für Devisen.
Sie dienen dem Schutz nicht marktkonformer Wechselkurse, der Verhinderung von Kapitalflucht und dem Schutz vor zunehmendem Ungleichgewicht in der Zahlungsbilanz.
Massnahmen des Staates mit dem Ziel, spekulative internationale Kapitalbewegungen zu verhindern bzw. zu kanalisieren. Dazu gehört auch, unerwünschte Kapitalex- bzw. -importe zu verhüten oder zu begrenzen. In Deutschland ermöglichen solche AWG/AWV, falls nicht - wie fast stets - EU-Recht.
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