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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Handwerkskammern

Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, an deren Spitze der Deutsche Handwerkskammertag steht. Die Kammern führen die Handwerksrolle, in die jeder selbständige Handwerker eingetragen sein muss. Sie regeln die Berufsausbildung und erlassen Prüfungsordnungen. Sie informieren und beraten die Mitglieder und schlichten bei Streitfällen. Sie vertreten das Handwerk gegenüber Behörden und Parlamenten.

In Deutschland sind alle selbständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe in Handwerkskammern organisiert. Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle. In dieses Verzeichnis aller selbständigen Handwerker und handwerksähnlichen Betriebe müssen alle Personen eingetragen sein, die in Deutschland ein Handwerk ausüben wollen. Als Nachweis darüber stellt die Kammer ihnen eine "Handwerkerkarte" aus. Die Kammer führt auch die Lehrlingsrolle und registriert die Ausbildungsverträge. Die Kammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und es besteht Mitgliedspflicht. Auch die Gesellen und Auszubildenden der angeschlossenen Betriebe gehören der Handwerkskammer als Pflichtmitglieder an.

Die Kammern überwachen ebenso wie die IHK in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Berufsausbildung, erlassen auf der Basis des Berufsausbildungsgesetzes und der Handwerkerordnung die Prüfungsordnungen für die verschiedenen Handwerkerberufe und nehmen die Gesellen- und Meisterprüfungen vor. Die Kammern überwachen zudem die verschiedenen Innungen des Handwerks. Sie schlichten bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und deren Kunden über die ordentliche Ausführung von Aufträgen. Sie erstellen Gutachten für Behörden und Gerichte, bestellen Sachverständige und können Unterstützungsmaßnahmen für notleidende Handwerker beschließen.

Organe der Kammern sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Präsident sowie die verschiedenen Ausschüsse. Die Mitgliederversammlung besteht aus den gewählten Vertretern der Handwerker. Ein Drittel der Mitglieder müssen Gesellen sein. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Kammer und die Führung der Geschäfte zuständig. Die Kammern unterstehen der Aufsicht der obersten Landesbehörde.

Die Handwerkskammern vertreten die Gesamtinteressen des Handwerks in ihrer jeweiligen Region. Kommunale und regionale Verwaltungsbehörden müssen die Kammer anhören, ehe sie Entscheidungen treffen, die Interessen des Handwerks berühren. Die Kammern spielen auch eine wichtige Rolle bei den Bemühungen, die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe in ihrem Bezirk zu erhalten und zu fördern. Sie führen zu diesem Zweck gewerbefördernde Maßnahmen durch. Dazu gehören neben Messen, Ausstellungen sowie anderen Werbemaßnahmen vor allem auch ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen über technische und betriebswirtschaftliche Themen. Dabei kann es beispielsweise um die Einführung neuer Technologien in den Mitgliedsbetrieben gehen oder um steuerliche und andere rechtliche Fragen.

Auf regionaler Ebene haben sich die Kammern zu Landes-Handwerkskammern zusammengeschlossen. Den Dachverband mit Sitz in Bonn bildet der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT). Die Kammern finanzieren ihre Arbeit ebenso wie die Industrie- und Handelskammern (IHK) aus den Beiträgen der Mitglieder. Die Handwerkskammern legen die Beiträge ihrer Mitglieder selbständig fest. Dadurch gibt es zum Teil erhebliche Abweichungen zwischen den einzelnen Kammerbezirken. Diese Bezirke decken sich meist mit dem jeweiligen Regierungsbezirk



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