Haftung bei Aufträgen
Der Bankkunde ist verpflichtet, die Bank in jedem Einzelfall, bei formularmässig erteilten Aufträgen ausserhalb des Formulars, daraufhinzuweisen, dass Zahlungen fristgebunden sind und dass aus Verzögerungen oder Fehlleitungen bei der Ausführung von Aufträgen oder von Mitteilungen hierüber ein über den Zinsnachteil hinausgehender Schaden entstehen kann. Fehlt ein solcher Hinweis, haftet die Bank für einen über den Zinsnachteil hinausgehenden Schaden nur bei grobem Verschulden. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den Zinsnachteil, wenn der Auftrag für den Kunden zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört.
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