Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Haftung bei AuskünftenBei Auskünften einer Bank an ihre Kunden, die keine Bankauskünfte i. S. d. AGB der Banken sind, sowie bei sonstigen Hinweisen und bei deren Unterlassungen haftet eine Bank nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch für leichte Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht zu Auskünften und Hinweisen zu erfüllen hat, der im Einzelfall besondere Bedeutung zukommt.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Sitzverlegungsanzeige | Internet-Broking | Falschgeld, Strafe, Anhalten und Einziehung | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |