Gesundheitspolitik, europäische
In der Gesundheitswirtschaft:
Gesundheitspolitik, die auf der Ebene der Europäischen Union bzw. von den Organen der EU betrieben wird.
Die EU hat keine direkte Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik. Lediglich in wenigen Teilbereichen ist sie zuständig, so im Bereich vorbeugender Gesundheits- und Verbraucherschutz bzw. bei der Bekämpfung von Seuchen und schweren Gesundheitsrisiken. Im Übrigen ergänzt die Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip die Gesundheitspolitik ihrer Mitgliedstaaten.
Der Gründungsvertrag der EU sieht jedoch vor, dass die EU die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu verbessern, Krankheiten zu verhüten und Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu beseitigen hat.
Durch die Vorschriften zum gemeinsamen Binnenmarkt (Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit) gewinnen die EU und ihre Rechtssetzungen jedoch auch einen zunehmenden Einfluss auf die nationale Gesundheitspolitik, der meist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes konkretisiert wird.
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