Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB; Kartellgesetz), in der Neufassung v. 26.08.1998, in Kraft getreten am 01.01.1999 (BGBl. I 2546). Mit ihm soll im Bereich der privaten Wirtschaft das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit im Interesse der Erhaltung und Förderung einer marktwirtschaftlichen Grundordnung gewährleistet werden. Wirtschaftliche Macht soll dort beseitigt bzw. nicht erlaubt werden, wo sie die Wirksamkeit des Wettbewerbs und die ihm innewohnende Tendenz zur Leistungssteigerung beeinträchtigt und eine bestmögliche Versorgung der Verbraucher in Frage stellt. Teil 1 des GWB enthält die Bestimmungen über Kartelle, Preisbindungen, marktbeherrschende Unternehmen und Wettbewerbsregeln. Teil 2 behandelt die Ordnungswidrigkeiten, Teil 3 und 4 die Kartellbehörden und das Verfahren in Kartellsachen. httn://rechtliches.de/info_GWB.html
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