Gesetz des vergleichenden Urteils
In der Wirtschaftssoziologie:
law of comparative judgement, ein von L.L. Thur-stone entwickeltes Kalkül zur Konstruktion einer Intervallskala auf der Grundlage des Paarvergleichs einer Reihe von Stimuli (z.B. items). Das Kalkül leitet den Skalenwert eines Stimulus aus der Häufigkeit ab, mit der Stimulus S, grösser als Stimulus Sj oder Si kleiner als Sj eingestuft wird. Zugrunde liegt das Postulat, dass jedes Urteil über einen Stimulus durch einen Wert auf einem psychologischen Kontinuum einer Einstellungsdimension abgebildet werden kann und dass intra- und interpersonelle Schwankungen der Urteile eine Häufigkeitsverteilung um einen Modus bedingen. Unter der Voraussetzung der Normalverteilung lässt sich der Modus als Mittelwert interpretieren, der den Skalenwert des Stimulus darstellt.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|