Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Geldmarkt im engsten Sinne

Teilmarkt des Geldmarkts. In diese Abgrenzung werden ausschl. Geldmarkttransaktionen zwischen Geschäftsbanken und Zentralbank einbezogen. Diese haben insb. kurzfristige Refinanzierungskredite sowie An- und Verkäufe von im Rahmen der Offenmarktpolitik der Zentralbank in die Marktregulierung einbezogenen Geldmarktpapieren und, mit sehr grosser Bedeutung, Pensionsgeschäfte der EZB mit (Min-destreservepflicht unterliegenden) Banken. Bei Letzteren erwirbt die Zentralbank Wechsel oder lombardfähige Wertpapiere (ggf. auch Devisen) unter der gleichzeitigen Verpflichtung der abgebenden Bank, diese Wechsel bzw. Rentenwerte - unter Verrechnung einer von der Zentralbank festgesetzten Verzinsung - per Termin zurückzukaufen. Handelt es sich bei Wechselpensionsgeschäften meist um Laufzeiten von 10-20 Tagen, betragen die Fristen der Wertpapierpensionsgeschäfte 25-50 Tage. Durch derartige reversible Offenmarktgeschäfte verfügt die Zentralbank über ein flexibel einsetzbares Instrument zur Beeinflussung der Bankenliquidität.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Geldmarkt im engeren Sinne
 
Geldmarkt im weiteren Sinne
 
Weitere Begriffe : Bedarfsschätzung | Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften | Banksatz
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.