Geldmarkt im engsten Sinne
Teilmarkt des Geldmarkts. In diese Abgrenzung werden ausschl. Geldmarkttransaktionen zwischen Geschäftsbanken und Zentralbank einbezogen. Diese haben insb. kurzfristige Refinanzierungskredite sowie An- und Verkäufe von im Rahmen der Offenmarktpolitik der Zentralbank in die Marktregulierung einbezogenen Geldmarktpapieren und, mit sehr grosser Bedeutung, Pensionsgeschäfte der EZB mit (Min-destreservepflicht unterliegenden) Banken. Bei Letzteren erwirbt die Zentralbank Wechsel oder lombardfähige Wertpapiere (ggf. auch Devisen) unter der gleichzeitigen Verpflichtung der abgebenden Bank, diese Wechsel bzw. Rentenwerte - unter Verrechnung einer von der Zentralbank festgesetzten Verzinsung - per Termin zurückzukaufen. Handelt es sich bei Wechselpensionsgeschäften meist um Laufzeiten von 10-20 Tagen, betragen die Fristen der Wertpapierpensionsgeschäfte 25-50 Tage. Durch derartige reversible Offenmarktgeschäfte verfügt die Zentralbank über ein flexibel einsetzbares Instrument zur Beeinflussung der Bankenliquidität.
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