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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gebührenmodell, Grundstruktur

Die Grundaufgabe bei der Erstellung von Gebührenmodellen besteht darin, Preisbemessungsfunktionen abzuleiten, die den Zusammenhang zwischen Leistungsmerkmalen und Preisen herstellen. Als quantitative Leistungsmerkmale bzw. Recheneinheiten dienen Preisbezugsbasen bzw. -nenner oder auch die Bezugsgrundlagen, die weitgehend entscheidungsabhängig sind. Zur Ableitung der Preisbemessungsfunktion als Beziehung zwischen Preisbelastung und Bezugsgrösse muss zusätzlich Preishöhe bzw. -zähler je Zähleinheit der Preisbezugsbasis als weitere preispolitische Hauptvariable bestimmt werden. Als Preisbezugsbasis eignen sich nur metrisch messbare Leistungsmerkmale; als solche bieten sich Wertgrössen oder Stückzahlen (z.B. Buchungsposten, Geschäftsvorfälle) an. Durch die Auswahl der Preisbezugsbasis ergeben sich unterschiedliche Preisbemessungsfunktionen mit entspr. Konsequenzen für die Ertragshöhe und -Stabilität. Daneben ist auch die Kombination von wert- und stückbezogener Preisstellung denkbar. Bei der Auswahl der Preisbezugsbasis können zudem Differenzierungen in Abhängigkeit von der Kundengruppe vorgenommen werden. So wird, insb. im Zahlungsverkehr, zwischen Mengen- und Firmenkunden-geschäft unterschieden, in dem z.B. Pauschalgebühren bzw. Postengebühren erhoben werden. Diese Kundengruppenorientierung spielt neben den Betriebskosten eine bedeutende Rolle bei der Festlegung des Preiszählers bzw. der Preishöhe. Preisdifferenzierung, die nicht i. Zu-sammenh. m. differierenden Stückkosten steht, ist grunds. in allen übrigen Teilbereichen des zinsunabhängigen Geschäfts denkbar. Diese Preisdifferenzierung kann aber auch alternativ durch die Wahl einer anderen Bezugsgrösse vollzogen werden. Unabhängig von geschäftspolitisch motivierten Preisdifferenzierungen, z. B. zur Verfolgung der Auftragskonzeption, die bis zur Freipostenregelung reichen können, ist jedoch die Ableitung von Mindestkonditionen als Erfolgsanspruchsniveau bei dem Erfolgsbeitrag der einzelnen (Teil-) Leistungen erforderlich. Die Mindestkonditionenplanung, die bereits einen Rückgriff auf die Datenbasis des Kostenmanagements erforderlich macht, unterstützt dabei nicht nur die unter Kostengesichtspunkten adäquate Festlegung der Preishöhe, sondern auch die Auswahl von geeigneten Bezugsgrössen, die sicherstellen, dass die Erträge (Ertragsentwicklung) zu einem angemessenen Kostendeckungsbeitrag führen. Die Festlegung der Preisbezugsgrössen und der Preiszähler, evtl. noch nach Kundengruppen differenziert, erfordert bereits Kenntnis des vorauss. Nachfrage-Verhaltens der Kunden, um z. B. abschätzen zu können, ob bei Berücksichtigung der Betriebskosten eine wert- oder stückbezogene Gebührenerhebung vorzuziehen ist. Abgesehen davon ist auch die Mindestkonditionenplanung (Kalkulation) Basis für die Fundierung von Gebührenoder Provisionsstaffelungen in Abhängigkeit vom Mengenmerkmal der Leistung (z. B. Depotgebühren, Umsatzprovisionen). Wenn auch z.B. die Bezugsgrössenauswahl und -struktur grunds. längerfristig ausgerichtet sind, unterliegen sie einem permanenten Planungsprozess, der kalkulatorischer Fundierung bedarf.



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