freiwillige Krankenversicherung
In der Gesundheitswirtschaft:
voluntary health insurance
Bestimmte Personen, die nicht unter die Versicherungspflicht fallen, können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern. So z.B. Personen, die versicherungsfrei werden, weil ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Personen, deren Familienversicherung endet, sofern sie jeweils eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllen.
Freiwillig Versicherten stehen dieselben Leistungen zu wie pflichtversicherten Mitgliedern. Der Beitrag freiwillig Versicherter wird von den Krankenkassen bis zur Einführung des Gesundheitsfonds in ihren Satzungen festgelegt. Bestimmte freiwillig Versicherte erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
§ 9 SGB V
Versicherungspflichtgrenze
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