freiwillige private Sicherungseinrichtungen
In Deutschland waren auch vor Entstehen der gesetzlichen Sicherungseinrichtungen schon aus Wettbewerbsgründen nahezu alle Kreditinstitute, die Einlagen entgegennehmen, Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungssystem. Das bewährte System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen auf der Ebene der verschiedenen Bankengruppen besteht auch nach Inkrafttreten des ESAEU unverändert fort. Diese ergänzenden Einlagensicherungssysteme unterliegen als private Selbsthilfeeinrichtungen der Banken nicht den Vorschriften des ESAEU.
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