freizügiger Sparverkehr
Möglichkeit, über Sparguthaben auch bei anderen Stellen einer Bank als nur der kontoführenden verfügen zu können. D.h., der Sparer kann hierbei nicht nur bei der kontoführenden Stelle bzw. der Bank, bei der er sein Sparkonto unterhält, Abhebungen und Einzahlungen tätigen, sondern auch bei vielen anderen Stellen bzw. Instituten. Auszahlungen sind nur möglich, wenn die freizügige Sparurkunde (-buch) auf den Namen des Vorlegers ausgestellt oder dieser als verfügungsberechtigt ausgewiesen ist. Er muss sich ausweisen.
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