Finanzwechsel, -akzept
Auch: Kredirwechsel, -akzept. Wechsel, der nicht auf einem Waren- bzw. Handelsgeschäft als Grundgeschäft basiert. Sein Zweck ist vielmehr Geldbeschaffung. Finanzwechsel sind auch Debitorenziehungen, die Banken auf ihren (Buchkredit-)Schuldner ziehen. Verwenden 2 mittellose Partner Finanzwechsel zur wechselseitigen Geldbeschaffung, spricht man von Wechselreiterei, auch von Kellerwechseln; es handelt sich dann um strafbare Handlungen. Ggs.: Handels-, Warenwechsel. Sonderform: Scheck-Wechsel-Verfahren.
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