Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Scheck-Wechsel-Verfahren

Vereinbarung zwischen dem Bezogenen und Aussteller eines Wechsels, dass der Bezogene den Wechsel bei seiner Hausbank diskontieren lässt und den Rechnungsbetrag mit dem erhaltenen Gegenwert direkt mittels Scheck (oder auch Überweisung) an den Aussteller eventuell unter Abzug von Skonto, begleicht. Damit werden weitere Kreditlinien beim Bezogenen ausgenutzt, die Kreditlinien des Ausstellers bleiben unbelastet, auch wenn er weiterhin Dritten gegenüber wechselmäßig haftet. Man nennt das Verfahren auch Umkehrwechsel.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Scheck, vordatierter
 
Scheck/Wechselverfahren
 
Weitere Begriffe : Neo-Evolutionismus | Grosskreditanzeige | Geldmengenkonzept
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.