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Wechselreitereiliegt vor, wenn zwei Personen jeweils auf den anderen Wechsel ziehen und diese akzeptieren, ohne daß dem ein Handelsgeschäft zugrundeliegt. Durch Diskont entsteht somit den Beteiligten eine Finanzierungsmöglichkeit. Wechselreiterei kann als Betrug geahndet werden, wenn mangelnde Zahlungsfähigkeit vorliegt. Wechselreiterei ist jedoch nicht beim üblichen Finanzwechsel gegeben.
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Weitere Begriffe : Geldüberhang | Lebensereigisse, kritische | Offenmarktpolitik am Kapitalmarkt | ||||||||||||||||||||||||||||
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