Feudalgesellschaft (Feudalismus)
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Gesellschaftsformation, die durch das Eigentum der Feudalherren (Adel. Geistlichkeit) an Grund und Boden und deren Verfügungsgewalt über die dort ansässigen z.T. persönlich abhängigen (leibeigenen) Bauern sowie durch die auf diesen Verhältnissen beruhende Ausbeutung der Bauern durch außerökonomischen Zwang gekennzeichnet ist.
Sie ist die aus dem Zerfall der Sklavenhaltergesellschaft oder in Ländern, wo diese nicht bestand. auf dem Boden der zerfallenden Urgesellschaft entstandene Gesellschaftsformation. Die Grundstruktur der feudalen Produktionsverhältnisse ist das Eigentum der Feudalherren oder des Feudalstaates (Adelige und Geistliche, Staat und Kirche) am Hauptproduktionsmittel, dem Grund und Boden. Es besteht persönliche Abhängigkeit der Bauern von den Feudalherren. also die Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen.
Die Entwicklung der Arbeitsteilung, das Anwachsen der Ware-Geld-Beziehungen (Entstehung des Handelskapitals) und das Aufkommen neuer Märkte riefen neue Produktivkräfte ins Leben; Städte mit Handwerk und Handel entwickelten sich. Neben den Hauptklassen, den Feudalherren und den Bauern, gab es nun Handwerker und Kaufleute; die Manufaktur bildete sich heraus. Mit der Zunahme der kapitalistischen Elemente der Warenproduktion wurde der auf Naturalwirtschaft beruhende Feudalismus geschwächt. >Gesellschaftsformationen, ökonomische,>Kapitalismus, >Manufaktur, >Urgesellschaft
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