Einzugsverkehr
Teilbereich des Zahlungsverkehrs, bei dem die Banken im Auftrag ihrer Kunden den Einzug fälliger Forderungen übernehmen; er umfasst den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkasso), den Scheckeinzug (Scheckinkasso) und den Wechseleinzug (Wechselinkasso). I. w. S. zählen zum Einzugsverkehr sämtliche Inkassogeschäfte, wie z. B. der Einzug von Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten.
Vgl. auch: Inkasso
Inkassoverkehr.
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