Inkassoverkehr
Auch: Einzugsverkehr. Der Inkassoverkehr (Einzugsgeschäft) der Banken umfasst Zahlungsverkehrsleistungen, bei denen die Banken im Auftrag ihrer Kunden den Einzug (das Inkasso) fälliger und durch Papiere verbriefter Forderungen übernehmen (Scheck-, Wechsel-, Lastschrifteninkasso, Inkasso von Zins- und Dividenden- bzw. Gewinnanteilscheinen, fälligen Schuldverschreibungen sowie Dokumenteninkasso im Zusammenhang mit Warenlieferungen, die durch Traditionspapiere repräsentiert werden).
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