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Einnahme-Überschussrechnung
Die Einnahme-Überschussrechnung ist eine Methode, um den Gewinn aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit zu ermitteln. Die Summe aller Einnahmen wird der Summe aller Ausgaben gegenübergestellt; die Differenz entspricht dem Gewinn bzw. Verlust. Auf der Grundlage dieser Berechnung werden dann die Steuern für die Einnahmen aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit festgesetzt. Alle Einnahmen und alle Ausgaben eines Jahres werden getrennt voneinander addiert und dann einander gegenübergestellt. Damit wird das Einkommen aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit ermittelt, auf dessen Grundlage dann die Einkommensteuer festgesetzt wird. Dabei reicht es dem Finanzamt aus, wenn nicht jeder einzelne Posten aufgelistet wird, sondern diese nach Ausgabenarten (z.B. Büromaterial, Fahrtkosten, Telefon, Raumkosten, Abschreibungen) zusammengefasst werden. Die Belege müssen nicht beigefügt werden, aber für etwaige Kontrollen sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Die Zuordnung einer Einnahme oder Ausgabe zu einem Steuerjahr ergibt sich aus dem Zeitpunkt des Geldzu- bzw. abflusses. Das heißt, entscheidend ist, wann das Geld ausgegeben oder eingenommen wurde und nicht, wann eine Leistung erbracht oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Gesetzlich geregelt ist die Einnahme-Überschussrechnung in § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG) . Anders als bei der doppelten Buchführung müssen bei der Einnahme-Überschussrechnung keine Bestands- und Kassenkonten geführt werden. Auf die Inventur kann ebenso verzichtet werden. Mit der Ausnahme von Kaufleuten sind alle Freiberufler sowie Gewerbetreibende berechtigt, ihren Gewinn mit der Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln, deren Gewinn 24.500 Euro nicht übersteigt. Die Einnahme-Überschussrechnung ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Noch einfacher ist die Gewinnermittlung durch Pauschalierung.
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