Eigenmittelgrundsatz-Bilanzaktiva
1. Guthaben bei Zentralbanken. 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralbanken zugelassen sind. 3. Im Einzug befindliche Werte, für die entspr. bereits bevorschusst wurden. 4. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden (einschl. Warenforderungen von Kreditinstituten mit Warengeschäft). 5. Schuldverschreibungen u. a. festverzinsliche Wertpapiere, soweit sie kein in § 4 S. 2 Nr. 4 KWG genanntes Recht verbriefen. 6. Aktien u.a. nicht festverzinsliche Wertpapiere, soweit sie kein in § 4 S. 2 Nr. 4genanntes Recht verbriefen. 7. Warenbestand, soweit dieser bei der Ermittlung und Anrechnung der Rohwarenposition nicht berücksichtigt wird. 8. Beteiligungen. 9. Anteile an verbundenen Unternehmen. 10. Sachanlagen. 11. Gegenstände, über die als Leasinggeber Leasingverträge abgeschlossen worden sind, unabhängig von ihrem Bilanzausweis. 12. Sonstige Vermögensgegenstände. 13. Rechnungsabgrenzungsposten.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|