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Drittverwahrung als Wertpapiersammelverwah-rungDie einer Bank zur Verwahrung übergebenen Kundenwertpapiere können einer anderen zur Sammelverwahrung übertragen werden. Der Verwahrer darf eine Ermächtigung zur Haussammelverwahrung, Verpfändung oder Verfügung über das Eigentum nur dann erteilen, wenn er selbst vom Hinterleger die erforderlichen Ermächtigungen erhalten hat. Anders: Drittverwahrung als Wertpapiersonderverwahrung.
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Weitere Begriffe : Bestimmtheitsgrundsatz | Auslandstätigkeit | Zeitbudget | ||||||||||||||||||||||||||||
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